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Geländeordnung für das Zieselsmaar

 

Ein geordnetes Freizeitgelände für Sport und Erholung erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, wenn wir uns wohlfühlen und gut erholen wollen. Deshalb, liebe Freunde und Tagesgäste, achtet auf folgende Punkte:

 

  1. Schützt die Natur. Wir befinden uns in einem Landschaftsschutzgebiet. Abpflücken und ausgraben von Pflanzen sowie das Abbrechen von Ästen an Bäumen und Sträuchern sind zu unterlassen. Bäume und Sträucher sowie Hecken sind auch keine Kleiderständer. Das Verunreinigen des Wassers sowie das Beschädigen von Wasserpflanzen ist untersagt.

  2. In der Saison (in der Regel von April bis September) ist der Zutritt und die Nutzung des Geländes mit seinen Einrichtungen nur mit gültigem Ausweis unseres Vereins oder einer gültigen Tageskarte gestattet. Sonst sind auch etwaige Haftungsansprüche ausgeschlossen.

  3. Alle Besucher - Erwachsene und Kinder - halten sich auf dem Gelände grundsätzlich textilfrei auf. Zur Bekleidung zählen auch umgeschlungene Tücher. An kühlen Tagen ist selbstverständlich schützende Kleidung gestattet; für andere Ausnahmen kann eine Begründung verlangt werden. Bänke und andere Sitzgelegenheiten dürfen nur mit abgedeckter Sitzfläche genutzt werden.

  4. Auffälliger Intimschmuck ist auf unserem Gelände unerwünscht. Dieser ist unaufgefordert abzulengen oder das Gelände zu verlassen.

  5. Im gesamten Waldgebiet hinter den Volleyballplätzen und der Pumpenhütte hinter dem Kinderbereich sind keine Liegeflächen. Die oberen Waldwege an der Ostseite des Sees sowie der Kontrollweg am Zaun ist für alle Besucher tabu. Diese dürfen nur für Kontrollgänge durch angewiesene Personen des FSB genutzt werden. Wer hier angetroffen wird, muss mit Geländeverweis rechnen.

  6. Für Sport und Spiele sind nur die vorgesehenen Sportanlagen zu benutzen bzw. die Nähe von belegten Liegeplätzen zu meiden. Ausgeliehene Sport- und Spielgeräte sind vom letzten Benutzer unaufgefordert am Haus abzugeben.

  7. Jeder hält seinen Platz so sauber, wie er ihn anzutreffen wünscht. Bitte alle Abfälle in die aufgestellten Papierkörbe legen.

  8. Wir befinden uns hier im Waldgebiet. Offenes Feuer und Rauchen im Wald ist verboten.

    ACHTUNG Raucher: 
    Kippen nicht auf den Boden oder auf die Wiese werfen, sondern in entsprechenden Behältnissen sammeln und entsorgen.

  9. Filmen und Fotografieren ist auf dem Gelände generell untersagt und nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vorstandes und der evtl. zu erkennenden Personen gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Filme (Speichermedien) auf Inhalt überprüft und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

    Die Kosten trägt der Zuwiderhandelnde.

  10. Hunde sind an der kurzen Leine zu halten und dürfen nicht ins Wasser, auf den Kinderspielplatz und an den Strand. Der Rundweg um den See ist für Hunde gesperrt. Ab einer Größe von 40cm hat der Hund einen Maulkorb zu tragen. Jeder Halter hat eventuelle Verunreinigungen durch sein Tier unaufgefordert zu beseitigen.

  11. Rundfunk und Tongeräte sind grundsätzlich unerwünscht, mitgebrachte Geräte sind leise zu betreiben, damit kein Nachbar gestört wird.

  12. Zelte und Sonnenschutzmuscheln sind generell nicht gestattet.

  13. Den Weisungen des Aufsichtspersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Wer vorstehende Regeln und Weisungen des Aufsichtspersonals nicht beachtet, muss mit Geländeverweis rechnen.

Der Vorstand